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   BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14   

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https://dejure.org/2015,18697
BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14 (https://dejure.org/2015,18697)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 2 B 53.14 (https://dejure.org/2015,18697)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 2 B 53.14 (https://dejure.org/2015,18697)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 16 Abs 1 S 2 Nr 1 LbV ND 2009
    Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Niedersachsen ist nicht an die Einhaltung der Höchstaltersgrenze gebunden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 16 Abs 1 S 2 Nr 1 LbV ND 2009
    Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Niedersachsen ist nicht an die Einhaltung der Höchstaltersgrenze gebunden

  • Wolters Kluwer

    Einstellung einer Lehrkraft in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze

  • rewis.io

    Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Niedersachsen ist nicht an die Einhaltung der Höchstaltersgrenze gebunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung einer Lehrkraft in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14
    a) Verfahrensmängel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind Verletzungen von Verfahrensnormen, d.h. Verstöße des Berufungsgerichts gegen prozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des gerichtlichen Verfahrens und damit den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses betreffen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108 f. und vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze ist nicht bereits bei einer von der inhaltlichen Position eines Beteiligten abweichenden Wertung eines Sachverhalts gegeben, sondern liegt erst dann vor, wenn eine Schlussfolgerung aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14
    Im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG ist es daher erforderlich, Bewerbern, die nicht sämtliche für ein Beamtenverhältnis geforderten Voraussetzungen erfüllen, den Zugang zur Ausbildung nicht wegen eines für sie - bezogen auf den angestrebten Beruf - bedeutungslosen Mangel zu verwehren (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 C 22.07 - BVerwGE 131, 242 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14
    a) Verfahrensmängel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sind Verletzungen von Verfahrensnormen, d.h. Verstöße des Berufungsgerichts gegen prozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des gerichtlichen Verfahrens und damit den Weg zur abschließenden Sachentscheidung und die Art und Weise ihres Erlasses betreffen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108 f. und vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20

    Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags

    Es ist anerkannt, dass eine Gesetzesauslegung nicht zu einem Ergebnis führen darf, bei dem die gesetzliche Regelung keinerlei Anwendungsbereich mehr hätte oder dieser auf relativ wenige Fälle beschränkt wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 14 und vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 23 Rn. 15; Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 B 53.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 3 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16

    Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellung; Höchstaltersregelung;

    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).
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